AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
BauEvidenz
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen, die von BauEvidenz (nachfolgend „Auftragnehmer”) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber”) erbracht werden.
1.2 BauEvidenz ist ein Einzelunternehmen. Inhaber und alleiniger Dienstleister ist Jacob Bumann, Adresse folgt.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.4 Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Zielgruppe der angebotenen Leistungen.
§ 2 Leistungsgegenstand
2.1 BauEvidenz erbringt Beratungsleistungen im Bereich Baudokumentation, Dokumentationsstruktur, Nachtragsmanagement, Mängelmanagement sowie Prozessoptimierung für Generalunternehmer, Handwerksbetriebe und Bauträger.
2.2 Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Auftragsbestätigung. Diese sind Bestandteil des Vertrages.
2.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer eine Beratungsleistung (Dienstleistung) und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§ 3 Ausdrücklicher Ausschluss von Rechts- und Steuerberatung
3.1 Die Leistungen von BauEvidenz stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung, Rechtsvertretung oder steuerliche Beratung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) oder des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar.
3.2 Insbesondere umfassen die Leistungen nicht die rechtliche Prüfung von Verträgen, die Erstellung rechtsverbindlicher Dokumente, die Vertretung in gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten sowie die steuerliche Beurteilung von Sachverhalten.
3.3 Hinweise zu Vertragsklauseln oder zur Gestaltung von Dokumentationspflichten erfolgen ausschließlich aus bautechnischer und prozessualer Sicht und ersetzen keine anwaltliche Beratung. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, für rechtsverbindliche Fragestellungen einen zugelassenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
3.4 Sollte im Rahmen der Beratung auf rechtliche Regelwerke wie die VOB/B, VOB/C, BGB oder andere Normen verwiesen werden, so dient dies ausschließlich der Orientierung und stellt keine rechtliche Auslegung dar.
§ 4 Angebot und Vertragsschluss
4.1 Angebote von BauEvidenz sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
4.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung.
4.3 Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Der Auftraggeber benennt auf Anfrage einen verantwortlichen Ansprechpartner mit ausreichender Entscheidungsbefugnis.
5.3 Verzögerungen der Leistungserbringung, die auf unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 6 Vergütung und Zahlung
6.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
6.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
6.4 Reisekosten, Übernachtungskosten und sonstige Auslagen werden gesondert in tatsächlich entstandener Höhe in Rechnung gestellt, sofern nicht im Angebot anders vereinbart.
§ 7 Haftungsbeschränkung
7.1 BauEvidenz haftet für Schäden — gleich aus welchem Rechtsgrund — nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
7.3 Die Haftung ist der Höhe nach auf den Wert des jeweiligen Auftrags (Nettovergütung) begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich verursacht.
7.4 Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Informationen, die auf Basis unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Auftraggebers erarbeitet wurden, ist ausgeschlossen.
7.5 Da BauEvidenz ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung erbringt (vgl. § 3), übernimmt BauEvidenz keine Haftung für rechtliche oder steuerliche Konsequenzen, die aus der Umsetzung von Beratungsempfehlungen entstehen.
§ 8 Vertraulichkeit
8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
8.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
8.3 Als vertraulich gelten insbesondere Projektunterlagen, Kalkulationen, interne Prozesse und sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
9.1 Alle im Rahmen der Beauftragung erstellten Unterlagen, Konzepte, Vorlagen und Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum von BauEvidenz, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.2 Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
9.3 Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 10 Kündigung
10.1 Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern kein anderer Zeitraum vereinbart wurde.
10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.3 Bei Kündigung durch den Auftraggeber werden bereits erbrachte Leistungen anteilig in Rechnung gestellt.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von BauEvidenz.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
11.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
